Die Klage - die andere Seite der Medaille

  • Nachdem die Angelegenheit nun abgeschlossen zu sein scheint und ich verschiedentlich auf eine öffentliche Stellungnahme angesprochen wurde will ich nun doch ein paar Sätze anmerken:


    Es ging in besagter Klage allein um die Feststellung dass ein Artikel versehen mit meinem Bild und Namen - selbstverständlich nicht von mir autorisiert - in voller Absicht und Kenntnis dessen auf einer Seite, die schon allein (aber nicht nur) von der Größe her nicht gerade als das Aushängeschild der premium league gilt und in letzter Zeit mehr und mehr zu einem Statikforum mutiert, ins Netz gestellt wurde.


    Das ist auch schon alles - und weitaus weniger spektakulär als es gern dargestellt wird. Dies ist an sich schlüssig und sollte nicht schwer zu verstehen sein: Ein jeder von uns wäre überrascht sich plötzlich irgendwo im Netz unfreiwillig mit neuen Aufgaben konfrontiert zu sehen; auch wenn es verständlich erscheinen mag dass sich die eine oder andere Seite gern mit aufwertenden Artikeln schmücken möchte und sich von derlei doch zweifelhaften Aktivitäten einen gewissen Besucherandrang verspricht.


    Vorgeschichte:
    Irgendwann vor Erscheinen des Klagegegenstandes im Februar 2006 auf der Beklagtenseite kam es wieder einmal unter deren Betreibern zu heftigstem Zoff; eigentlich ein für dortige Verhältnisse nicht gerade ungewöhnlicher Vorgang. Für einen der damals noch im Impressum eingetragenen Mitgestalter erschien es an der Zeit dieses zu verlassen und zu meinen eine für ’seinen’ Bereich eigene Webseite aufzubauen.
    Auf Bitten Dritter schrieb ich also einen Artikel als Begrüßung für eine mögliche neue 129er-Fan Seite. So weit, so gut. Warum auch nicht, nicht jeder fühlt sich in Wort und Schrift sicher und warum sollte man dann nicht gern aushelfen. Dieser vom mir entworfene Begrüßungstext ging dann auch unserem nordischen 107er/129er Freund zu.
    Man hörte nichts mehr, für mich war die Sache damit auch erledigt – bis man dann eines Tages meinen ursprünglichen Text leicht verändert mit meinem Bild und meinem Namen auf der später beklagten Webseite lesen konnte; einer Seite, mit der ich vorher nun aber auch gar nichts zu tun hatte (bis auf die formalen Forums-Glückwünsche zu Beginn). Dieser Text sollte suggerieren, dass ich dort ein 121er Forum (190 SL) eröffnen und gar leiten würde.
    Welch sinnloses Unterfangen: Zum einen ist die Leserschaft, welches sich mit dem übrigen Seitenangebot befasst nicht unbedingt kapazitiv die richtige Klientel für derartige Automobile, zum anderen ist die Internetplattform als solche nicht die richtige. Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang, dass bspw. das Durchschnittsalter im 190 SL Club bei weit über 50 Lebensjahren liegt und der Club selbst immense Schwierigkeiten hat seine Mitglieder auf elektronischem Wege zu erreichen; schlicht und einfach aus dem Grund dass die Mehrzahl der Mitglieder über keinerlei oder nur sehr wenige Computerkenntnisse verfügt. Deshalb gibt es auf der 190 SL Clubseite im Netz auch keine aktive ’Mit-mach-Plattform’ wie auf der 107er Freunde o.ä.. Das dazu.
    Weiterhin wurde der Text durch die ’Anpassung’ auf die 190SL-Welt sachlich falsch. (190 SL in Zeven???? Usw.) - Wenn man allerdings jedes ’121’ gegen ein ’129’ austauscht macht er auf einmal wieder Sinn. Bastelfreudige mögen es gern ausprobieren.
    Wie allerdings der Ursprungstext von unserem nordischen Freund an den späteren Beklagten gelangte um dann dort ’angepasst’ zu werden ist mir nicht bekannt. Vermutlich hatte man sich zwischenzeitlich wieder vertragen. (Man schlägt sich, man verträgt sich – oder wie heißt es doch gleich?)


    Dieser Sachverhalt war und ist überhaupt nicht strittig, auch wenn das von Beklagtenseite immer wieder hervorgebracht wurde. Die Krönung der Lächerlichkeit: In meinem Text wurden die der deutschen Sprache eigenen Umlaute vor Veröffentlichung ersetzt um den Eindruck zu erwecken, der Text sei auf einer amerikanischen Tastatur geschrieben worden. Dieses wurde gar noch allen Ernstes als ’Beweis’ angeführt. Wie degeneriert dämlich muss der Urheber einer solchen Idee sein – wohl nicht wissend, dass das Tastaturlayout nun wirklich von jedem DAU verändert werden kann
    Soweit zur Historie.


    Dieser Hergang lässt darauf schließen, dass dem späteren Beklagten zum Zeitpunkt der Veränderung und Einstellung des Artikels jegliches Unrechtsbewusstsein abhanden gekommen sein muss. Wieviel Wut, Ärger und Hass muss ein Mensch entwickeln um auf derart Abartiges zu kommen? Über die Gründe kann man nur mutmaßen sofern man nicht mit therapeutischem Wissen vorbelastet ist.


    Frustrierend muss für den späteren Beklagten gewesen sein, dass meinerseits weder nach Veröffentlichung noch bei späteren Provokationen keinerlei öffentliche Reaktion erfolgte – was häufig jämmerlich beklagt wurde; schließlich erwartete man doch eine Art Bestätigung für den ’gelungenen Spaß’.


    Mir gelangte zur Kenntnis dass alle Administratoren zum Zeitpunkt der Einstellung um den Vorgang wußten – schließlich gibt es auf der Seite des Beklagten ein nichtöffentliches Adminforum. Man möchte ja schließlich und schon fast verständlicherweise seinen Spaßerfolg mit anderen teilen und auskosten. Nicht alle Administratoren hatten allerdings ein gutes Gefühl bei der Sache, aber nur zwei waren bereit sich - allerdings ’nur im äußerten Notfall’ - zu outen.
    Selbst nachdem einer der dort tätigen Administratoren, der diese Aktion nicht mittragen wollte den besagten Artikel kurz nach Veröffentlichung entfernte stellte ihn der Beklagte in blindem Aktionismus sofort wieder ein.


    Verständlicherweise schrie dieses Vorgehen nach Korrektur. Um dieses Ziel zu erreichen musste aufgrund mangelnder Einsichtswilligkeit und -fähigkeit auf Verursacherseite bedauernswerterweise der Rechtsweg beschritten werden, da eine gütliche Einigung außergerichtlich leider nicht zu erreichen war. Das leider notwendige Beschreiten des Rechtsweges war zumindest einigen von uns bekannt; wir erinnern uns, dass immer mal wieder versucht wurde - teils in unzähligen Emails an unbeteiligte Dritte (!), teils öffentlich in den Foren - auf demagogische Weise Stimmung zu machen; was letztendlich und richtigerweise zur Sperrung dieser Klein-Göbbels auf diversen Seiten führte. .


    Erwartungsgemäß wurde nun auch noch amtlich festgestellt dass hier eine Gegendarstellung und einer Unterlassungserklärung vonnöten ist.
    Damit war das Ziel erreicht – nicht mehr und nicht weniger – auch wenn es den schon vorhandenen Ärger über die Klage selbst steigerte. Dazu kam dann auch noch die Anordnung des persönlichen Erscheinens vor Gericht. Aber schliesslich kann man seine Ledersofas auch einen Tag früher oder später hingebungsvoll massieren und salben und somit erscheinen.


    Unabhängig von der Bedeutung des Impressums schreckte der Beklagte im Laufe des Verfahrens nicht davor zurück zunächst vorzutragen, seine Administratoren hätten ’wohl die Einstellung ohne sein Wissen vorgenommen’ - um diese dann auch noch namentlich zu benennen und selbst den Unwissenden zu geben um dann zuguterletzt - und das hat schon fast wieder Heiterkeitsfaktor - zu suggerieren, ich (der Kläger!) hätte die Einstellung des Artikels auf besagter Seite ’vielleicht wohl irgendwie selbst vorgenommen’. Wie sich jedoch in diesem Falle der Ablauf gestaltet haben soll wird wohl das ewige Geheimnis auf Beklagtenseite bleiben. Offensichtlich schreckt man vor keinem Argument – und mag es noch so unsäglich dumm sein – zurück.
    Ein insgesamt gesehen menschlich sehr zweifelhafter Versuch erst seine Administratoren in die Verantwortung zu treiben und sich selbst dabei davon stehlen zu wollen.


    Schon im Vorfeld das Hauptaugenmerk der Klage jedoch in Richtung Abzocke durch Wehklagen auf vermeintlich hohe Schmerzensgeldforderungen zu lenken entbehrt nicht einer gewissen Komik – denn es darf unterstellt werden, dass sich eine finanzielle Zuwendung - die zu dem aufgrund der doch recht arg begrenzten Ressourcen des Zahlenden ohnehin relativ karg ausfallen müsste - sich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit merklich fühlbar auf eine - wenn auch nur sehr kurzfristige - Erhöhung des Lebensstandards des Klägers auswirken würde. Allein schon von daher entbehrt der Vorwurf, die Klage basiere auf eine ungerechtfertigte Bereicherung, jeglicher Grundlage.


    Und weiter darf an dieser Stelle beruhigt angenommen werden: Ginge es vorrangig ums Schmerzensgeld wäre die Klage ganz sicher nicht in Deutschland angestrengt, sondern dort dann lediglich entsprechend um- bzw. durchgesetzt worden. Aber das Ansinnen einem nackten Mann in die Tasche greifen zu können ist ein doch recht wenig erfolgversprechendes Unterfangen und war hier wie schon gesagt auch nicht das Ziel.
    Eine kleiner Hinweis sei erlaubt: Schmerzensgeldforderungen als Beiwerk eines durchsetzbaren Anspruches stellen mitunter lediglich Verhandlungsmasse dar. Das muss man halt nur einmal begreifen; nicht nur beteiligte Fachleute hingegen wissen das (und behalten es dankenswerterweise manchmal auch für sich). Wildes Um-sich-beissen in diesem Punkt auf Beklagtenseite trübt nur den mitunter ohnehin schon recht beschränkten (Durch-)Blick.


    Zum vermeintlich heroischen Sieg auf Beklagtenseite hinsichtlich der Kosten ist folgendes anzumerken: Nachdem der Beklagte auf Befragen des Gerichtes schon fast weinerlich zugab er hätte keine Rechtsschutzversicherung kam es zu der Teilung 1/3 - 2/3. Diese Kostenzuordnung ist für mich verständlich und akzeptabel, denn wie schon gesagt, das Prozessziel wurde erreicht. Hätte ich um diese Hintergründe früher gewusst wäre ich sicherlich auch mit 2/7 zu 5/7 o.ä. einverstanden gewesen. Schließlich soll bei der Wiederherstellung des Rechtsfriedens niemand über seine begrenzten Kapazitäten hinaus übergebührlich belastet werden.
    So konnte das leidige Verfahren bereits am ersten Verhandlungstage zufriedenstellend beigelegt werden. Es wäre auch unverständlich, wenn aufgrund der Uneinsichtigkeit der Beklagten sich dieser Prozess auf ewig ausdehnt und sich durch sämtliche Instanzen zappelt.


    Ob nun der minder Fachkundige hier von Sieg, Niederlage oder sonstigem spricht um seine verletzte Eitelkeit mit Bockigkeit zu salben soll hier nur mit nachrangiger Aufmerksamkeit bedacht werden. Es darf jedoch angenommen werden dass es sich um ein sehr zweifelhaftes Gewinnen handeln muss – wenn eine Gegendarstellung (mit eingescannten und nicht nur zitierten Text) zu erfolgen hat sowie eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist - besonders wenn schon im Vorfeld vollmundig von Klageabweisung geträumt wurde. Aber ein jeder definiert ’Erfolg’ eben auf eine sehr persönliche Weise.


    Entgegen der vor Gericht am 09.01.07 gemachten Zusage die Gegendarstellung unmittelbar und zeitnah einstellen zu wollen sah man auf Beklagtenseite offensichtlich danach nicht mehr die Notwendigkeit hierzu. Eine Aufforderung von Klägerseite von Anfang Februar 2007 (früher nicht gewünscht da ich selbst mich auf Reisen befand) die Gegendarstellung bis zum 20.02.07 einzustellen ließ man ungenutzt verstreichen. Kurz vor Ablauf der Frist gab man bekannt dass der Orginalartikel trotz intensivst durchgeführter mehrwöchiger Recherche wohl aus Versehen gelöscht worden sei und bat um Zusendung des Corpus Delicti. Hilfsbereit und großzügig wie wir nun einmal sind haben wir mit väterlicher Hand aushelfen und dieses kleine Hindernis aus der Welt schaffen können.
    Wiederum kurz vor Ablauf von zwei weiteren Wochen fand der Beklagte übverraschend heraus dass der Scanner zum Einscannen des besagten Textes plötzlich nicht mehr funktionstüchtig war. Man versprach großzügig die Einstellung des Artikels bis Ende März, also nach drei (!) weiteren Wochen vornehmen zu wollen.


    Um der Gefahr vorzubeugen, dass die Ausreden des Leistungspflichtigen immer mehr Heiterkeitsfaktor bekommen oder irgendwann ganz auszugehen drohten wurde nunmehr die Zwangsvollstreckung beantragt. Eine Erfahrung unter Juristen zeigt, dass eine Vielzahl von Säumigen sich spätestens in dieser Phase ihrer Pflichten besinnt wenn ihnen dabei etwas auf die Sprünge geholfen wird. Vielleicht ist ihnen aber auch nur der Mut ob der Folgen ausgegangen. Wie wir heute wissen hat diese Vorgehensweise auch hier geholfen.


    Respekt verdient die eiserne, fast preußische Disziplin des Beklagten bei der Umsetzung. Wie vereinbart und eingefordert verblieb die Gegendarstellung für genau 72 Stunden im Netz – nicht eine Minute länger, nicht eine Minute kürzer. Sehr löblich.


    So weit so gut.


    Es hat sich sicherlich der eine oder andere gefragt ’Was macht der Frenek denn so einen Aufriss? Auf der Seite XXX liest doch eh kaum einer…’ Das mag ja vielleicht richtig sein, aber man kann schließlich nicht jede niederträchtige Schweinerei durchgehen lassen.


    Wie vom Beklagten selbst schon erfleht ’Hoffentlich hat diese Kinderei bald ein Ende’ – ja, das hat sie jetzt hoffentlich. Und wenn wieder einmal ein hübsches Bild und ein netter Text gebraucht wird – einfach fragen. Ich schreibe ihn dann auch so, dass darin dann nicht mehr dilettantisch herumgepfuschelt werden muss. Versprochen.


    Nun ist der Rechtsfrieden wieder hergestellt und alle sind glücklich. Naja, fast alle jedenfalls. Vielleicht hat man ja auch etwas aus der Sache gelernt.



    Gruß


    Frenek
    (Sorry, ist nun doch etwas länger geworden als geplant – aber von manchen Dingen gibt es einfach keine Kurzform)

  • Nachdem die Angelegenheit nun abgeschlossen zu sein scheint und ich verschiedentlich auf eine öffentliche Stellungnahme angesprochen wurde will ich nun doch ein paar Sätze anmerken:


    Es ging in besagter Klage allein um die Feststellung dass ein Artikel versehen mit meinem Bild und Namen - selbstverständlich nicht von mir autorisiert - in voller Absicht und Kenntnis dessen auf einer Seite, die schon allein (aber nicht nur) von der Größe her nicht gerade als das Aushängeschild der premium league gilt und in letzter Zeit mehr und mehr zu einem Statikforum mutiert, ins Netz gestellt wurde.


    Das ist auch schon alles - und weitaus weniger spektakulär als es gern dargestellt wird. Dies ist an sich schlüssig und sollte nicht schwer zu verstehen sein: Ein jeder von uns wäre überrascht sich plötzlich irgendwo im Netz unfreiwillig mit neuen Aufgaben konfrontiert zu sehen; auch wenn es verständlich erscheinen mag dass sich die eine oder andere Seite gern mit aufwertenden Artikeln schmücken möchte und sich von derlei doch zweifelhaften Aktivitäten einen gewissen Besucherandrang verspricht.


    Vorgeschichte:
    Irgendwann vor Erscheinen des Klagegegenstandes im Februar 2006 auf der Beklagtenseite kam es wieder einmal unter deren Betreibern zu heftigstem Zoff; eigentlich ein für dortige Verhältnisse nicht gerade ungewöhnlicher Vorgang. Für einen der damals noch im Impressum eingetragenen Mitgestalter erschien es an der Zeit dieses zu verlassen und zu meinen eine für ’seinen’ Bereich eigene Webseite aufzubauen.
    Auf Bitten Dritter schrieb ich also einen Artikel als Begrüßung für eine mögliche neue 129er-Fan Seite. So weit, so gut. Warum auch nicht, nicht jeder fühlt sich in Wort und Schrift sicher und warum sollte man dann nicht gern aushelfen. Dieser vom mir entworfene Begrüßungstext ging dann auch unserem nordischen 107er/129er Freund zu.
    Man hörte nichts mehr, für mich war die Sache damit auch erledigt – bis man dann eines Tages meinen ursprünglichen Text leicht verändert mit meinem Bild und meinem Namen auf der später beklagten Webseite lesen konnte; einer Seite, mit der ich vorher nun aber auch gar nichts zu tun hatte (bis auf die formalen Forums-Glückwünsche zu Beginn). Dieser Text sollte suggerieren, dass ich dort ein 121er Forum (190 SL) eröffnen und gar leiten würde.
    Welch sinnloses Unterfangen: Zum einen ist die Leserschaft, welches sich mit dem übrigen Seitenangebot befasst nicht unbedingt kapazitiv die richtige Klientel für derartige Automobile, zum anderen ist die Internetplattform als solche nicht die richtige. Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang, dass bspw. das Durchschnittsalter im 190 SL Club bei weit über 50 Lebensjahren liegt und der Club selbst immense Schwierigkeiten hat seine Mitglieder auf elektronischem Wege zu erreichen; schlicht und einfach aus dem Grund dass die Mehrzahl der Mitglieder über keinerlei oder nur sehr wenige Computerkenntnisse verfügt. Deshalb gibt es auf der 190 SL Clubseite im Netz auch keine aktive ’Mit-mach-Plattform’ wie auf der 107er Freunde o.ä.. Das dazu.
    Weiterhin wurde der Text durch die ’Anpassung’ auf die 190SL-Welt sachlich falsch. (190 SL in Zeven???? Usw.) - Wenn man allerdings jedes ’121’ gegen ein ’129’ austauscht macht er auf einmal wieder Sinn. Bastelfreudige mögen es gern ausprobieren.
    Wie allerdings der Ursprungstext von unserem nordischen Freund an den späteren Beklagten gelangte um dann dort ’angepasst’ zu werden ist mir nicht bekannt. Vermutlich hatte man sich zwischenzeitlich wieder vertragen. (Man schlägt sich, man verträgt sich – oder wie heißt es doch gleich?)


    Dieser Sachverhalt war und ist überhaupt nicht strittig, auch wenn das von Beklagtenseite immer wieder hervorgebracht wurde. Die Krönung der Lächerlichkeit: In meinem Text wurden die der deutschen Sprache eigenen Umlaute vor Veröffentlichung ersetzt um den Eindruck zu erwecken, der Text sei auf einer amerikanischen Tastatur geschrieben worden. Dieses wurde gar noch allen Ernstes als ’Beweis’ angeführt. Wie degeneriert dämlich muss der Urheber einer solchen Idee sein – wohl nicht wissend, dass das Tastaturlayout nun wirklich von jedem DAU verändert werden kann
    Soweit zur Historie.


    Dieser Hergang lässt darauf schließen, dass dem späteren Beklagten zum Zeitpunkt der Veränderung und Einstellung des Artikels jegliches Unrechtsbewusstsein abhanden gekommen sein muss. Wieviel Wut, Ärger und Hass muss ein Mensch entwickeln um auf derart Abartiges zu kommen? Über die Gründe kann man nur mutmaßen sofern man nicht mit therapeutischem Wissen vorbelastet ist.


    Frustrierend muss für den späteren Beklagten gewesen sein, dass meinerseits weder nach Veröffentlichung noch bei späteren Provokationen keinerlei öffentliche Reaktion erfolgte – was häufig jämmerlich beklagt wurde; schließlich erwartete man doch eine Art Bestätigung für den ’gelungenen Spaß’.


    Mir gelangte zur Kenntnis dass alle Administratoren zum Zeitpunkt der Einstellung um den Vorgang wußten – schließlich gibt es auf der Seite des Beklagten ein nichtöffentliches Adminforum. Man möchte ja schließlich und schon fast verständlicherweise seinen Spaßerfolg mit anderen teilen und auskosten. Nicht alle Administratoren hatten allerdings ein gutes Gefühl bei der Sache, aber nur zwei waren bereit sich - allerdings ’nur im äußerten Notfall’ - zu outen.
    Selbst nachdem einer der dort tätigen Administratoren, der diese Aktion nicht mittragen wollte den besagten Artikel kurz nach Veröffentlichung entfernte stellte ihn der Beklagte in blindem Aktionismus sofort wieder ein.


    Verständlicherweise schrie dieses Vorgehen nach Korrektur. Um dieses Ziel zu erreichen musste aufgrund mangelnder Einsichtswilligkeit und -fähigkeit auf Verursacherseite bedauernswerterweise der Rechtsweg beschritten werden, da eine gütliche Einigung außergerichtlich leider nicht zu erreichen war. Das leider notwendige Beschreiten des Rechtsweges war zumindest einigen von uns bekannt; wir erinnern uns, dass immer mal wieder versucht wurde - teils in unzähligen Emails an unbeteiligte Dritte (!), teils öffentlich in den Foren - auf demagogische Weise Stimmung zu machen; was letztendlich und richtigerweise zur Sperrung dieser Klein-Göbbels auf diversen Seiten führte. .


    Erwartungsgemäß wurde nun auch noch amtlich festgestellt dass hier eine Gegendarstellung und einer Unterlassungserklärung vonnöten ist.
    Damit war das Ziel erreicht – nicht mehr und nicht weniger – auch wenn es den schon vorhandenen Ärger über die Klage selbst steigerte. Dazu kam dann auch noch die Anordnung des persönlichen Erscheinens vor Gericht. Aber schliesslich kann man seine Ledersofas auch einen Tag früher oder später hingebungsvoll massieren und salben und somit erscheinen.


    Unabhängig von der Bedeutung des Impressums schreckte der Beklagte im Laufe des Verfahrens nicht davor zurück zunächst vorzutragen, seine Administratoren hätten ’wohl die Einstellung ohne sein Wissen vorgenommen’ - um diese dann auch noch namentlich zu benennen und selbst den Unwissenden zu geben um dann zuguterletzt - und das hat schon fast wieder Heiterkeitsfaktor - zu suggerieren, ich (der Kläger!) hätte die Einstellung des Artikels auf besagter Seite ’vielleicht wohl irgendwie selbst vorgenommen’. Wie sich jedoch in diesem Falle der Ablauf gestaltet haben soll wird wohl das ewige Geheimnis auf Beklagtenseite bleiben. Offensichtlich schreckt man vor keinem Argument – und mag es noch so unsäglich dumm sein – zurück.
    Ein insgesamt gesehen menschlich sehr zweifelhafter Versuch erst seine Administratoren in die Verantwortung zu treiben und sich selbst dabei davon stehlen zu wollen.


    Schon im Vorfeld das Hauptaugenmerk der Klage jedoch in Richtung Abzocke durch Wehklagen auf vermeintlich hohe Schmerzensgeldforderungen zu lenken entbehrt nicht einer gewissen Komik – denn es darf unterstellt werden, dass sich eine finanzielle Zuwendung - die zu dem aufgrund der doch recht arg begrenzten Ressourcen des Zahlenden ohnehin relativ karg ausfallen müsste - sich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit merklich fühlbar auf eine - wenn auch nur sehr kurzfristige - Erhöhung des Lebensstandards des Klägers auswirken würde. Allein schon von daher entbehrt der Vorwurf, die Klage basiere auf eine ungerechtfertigte Bereicherung, jeglicher Grundlage.


    Und weiter darf an dieser Stelle beruhigt angenommen werden: Ginge es vorrangig ums Schmerzensgeld wäre die Klage ganz sicher nicht in Deutschland angestrengt, sondern dort dann lediglich entsprechend um- bzw. durchgesetzt worden. Aber das Ansinnen einem nackten Mann in die Tasche greifen zu können ist ein doch recht wenig erfolgversprechendes Unterfangen und war hier wie schon gesagt auch nicht das Ziel.
    Eine kleiner Hinweis sei erlaubt: Schmerzensgeldforderungen als Beiwerk eines durchsetzbaren Anspruches stellen mitunter lediglich Verhandlungsmasse dar. Das muss man halt nur einmal begreifen; nicht nur beteiligte Fachleute hingegen wissen das (und behalten es dankenswerterweise manchmal auch für sich). Wildes Um-sich-beissen in diesem Punkt auf Beklagtenseite trübt nur den mitunter ohnehin schon recht beschränkten (Durch-)Blick.


    Zum vermeintlich heroischen Sieg auf Beklagtenseite hinsichtlich der Kosten ist folgendes anzumerken: Nachdem der Beklagte auf Befragen des Gerichtes schon fast weinerlich zugab er hätte keine Rechtsschutzversicherung kam es zu der Teilung 1/3 - 2/3. Diese Kostenzuordnung ist für mich verständlich und akzeptabel, denn wie schon gesagt, das Prozessziel wurde erreicht. Hätte ich um diese Hintergründe früher gewusst wäre ich sicherlich auch mit 2/7 zu 5/7 o.ä. einverstanden gewesen. Schließlich soll bei der Wiederherstellung des Rechtsfriedens niemand über seine begrenzten Kapazitäten hinaus übergebührlich belastet werden.
    So konnte das leidige Verfahren bereits am ersten Verhandlungstage zufriedenstellend beigelegt werden. Es wäre auch unverständlich, wenn aufgrund der Uneinsichtigkeit der Beklagten sich dieser Prozess auf ewig ausdehnt und sich durch sämtliche Instanzen zappelt.


    Ob nun der minder Fachkundige hier von Sieg, Niederlage oder sonstigem spricht um seine verletzte Eitelkeit mit Bockigkeit zu salben soll hier nur mit nachrangiger Aufmerksamkeit bedacht werden. Es darf jedoch angenommen werden dass es sich um ein sehr zweifelhaftes Gewinnen handeln muss – wenn eine Gegendarstellung (mit eingescannten und nicht nur zitierten Text) zu erfolgen hat sowie eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist - besonders wenn schon im Vorfeld vollmundig von Klageabweisung geträumt wurde. Aber ein jeder definiert ’Erfolg’ eben auf eine sehr persönliche Weise.


    Entgegen der vor Gericht am 09.01.07 gemachten Zusage die Gegendarstellung unmittelbar und zeitnah einstellen zu wollen sah man auf Beklagtenseite offensichtlich danach nicht mehr die Notwendigkeit hierzu. Eine Aufforderung von Klägerseite von Anfang Februar 2007 (früher nicht gewünscht da ich selbst mich auf Reisen befand) die Gegendarstellung bis zum 20.02.07 einzustellen ließ man ungenutzt verstreichen. Kurz vor Ablauf der Frist gab man bekannt dass der Orginalartikel trotz intensivst durchgeführter mehrwöchiger Recherche wohl aus Versehen gelöscht worden sei und bat um Zusendung des Corpus Delicti. Hilfsbereit und großzügig wie wir nun einmal sind haben wir mit väterlicher Hand aushelfen und dieses kleine Hindernis aus der Welt schaffen können.
    Wiederum kurz vor Ablauf von zwei weiteren Wochen fand der Beklagte übverraschend heraus dass der Scanner zum Einscannen des besagten Textes plötzlich nicht mehr funktionstüchtig war. Man versprach großzügig die Einstellung des Artikels bis Ende März, also nach drei (!) weiteren Wochen vornehmen zu wollen.


    Um der Gefahr vorzubeugen, dass die Ausreden des Leistungspflichtigen immer mehr Heiterkeitsfaktor bekommen oder irgendwann ganz auszugehen drohten wurde nunmehr die Zwangsvollstreckung beantragt. Eine Erfahrung unter Juristen zeigt, dass eine Vielzahl von Säumigen sich spätestens in dieser Phase ihrer Pflichten besinnt wenn ihnen dabei etwas auf die Sprünge geholfen wird. Vielleicht ist ihnen aber auch nur der Mut ob der Folgen ausgegangen. Wie wir heute wissen hat diese Vorgehensweise auch hier geholfen.


    Respekt verdient die eiserne, fast preußische Disziplin des Beklagten bei der Umsetzung. Wie vereinbart und eingefordert verblieb die Gegendarstellung für genau 72 Stunden im Netz – nicht eine Minute länger, nicht eine Minute kürzer. Sehr löblich.


    So weit so gut.


    Es hat sich sicherlich der eine oder andere gefragt ’Was macht der Frenek denn so einen Aufriss? Auf der Seite XXX liest doch eh kaum einer…’ Das mag ja vielleicht richtig sein, aber man kann schließlich nicht jede niederträchtige Schweinerei durchgehen lassen.


    Wie vom Beklagten selbst schon erfleht ’Hoffentlich hat diese Kinderei bald ein Ende’ – ja, das hat sie jetzt hoffentlich. Und wenn wieder einmal ein hübsches Bild und ein netter Text gebraucht wird – einfach fragen. Ich schreibe ihn dann auch so, dass darin dann nicht mehr dilettantisch herumgepfuschelt werden muss. Versprochen.


    Nun ist der Rechtsfrieden wieder hergestellt und alle sind glücklich. Naja, fast alle jedenfalls. Vielleicht hat man ja auch etwas aus der Sache gelernt.



    Gruß


    Frenek
    (Sorry, ist nun doch etwas länger geworden als geplant – aber von manchen Dingen gibt es einfach keine Kurzform)

  • Dummheit und Stolz wachsen auf einem Holz.!


    so kann man den Artikel um den es ging, die Reaktionen und die verzweifelt vor sich her geschobene (zur allgemeinen Erheiterung) gerichtliche Verpflichtung mit einem kurzen Satz erklären!


    [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]


    PS:
    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : gerd on 04-04-2007 21:48 ]

  • Dummheit und Stolz wachsen auf einem Holz.!


    so kann man den Artikel um den es ging, die Reaktionen und die verzweifelt vor sich her geschobene (zur allgemeinen Erheiterung) gerichtliche Verpflichtung mit einem kurzen Satz erklären!


    [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_biggrin.gif]


    PS:
    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.


    [ Diese Nachricht wurde editiert von : gerd on 04-04-2007 21:48 ]

  • Zitat


    On 2007-04-04 21:34, frenek wrote:
    ....seine Administratoren hätten ’wohl die Einstellung ohne sein Wissen vorgenommen’ - um diese dann auch noch namentlich zu benennen und selbst den Unwissenden zu geben um dann zuguterletzt... -


    Hmm....


    also ist der Beklagte fast unschuldig? Die Admins waren es...oder der Kläger höchstselbst....sehr interessant....


    Grübelnde Grüße
    Willy

  • Zitat


    On 2007-04-04 21:34, frenek wrote:
    ....seine Administratoren hätten ’wohl die Einstellung ohne sein Wissen vorgenommen’ - um diese dann auch noch namentlich zu benennen und selbst den Unwissenden zu geben um dann zuguterletzt... -


    Hmm....


    also ist der Beklagte fast unschuldig? Die Admins waren es...oder der Kläger höchstselbst....sehr interessant....


    Grübelnde Grüße
    Willy

  • Vorschlag: Nu is gut!


    Der Vorgang an sich ist empörend, egal wie der Vortrag auf die Seite gekommen ist, wenn Frenek dem nicht zugestimmt hatte. Wenn hier auch noch eine Hilfeleistung \"umgewidmet\" wurde, um so schlimmer.


    Mir als mehr oder weniger unwissend Aussenstehendem ist nicht klar, warum der Beitrag dort nicht umgehend als \"Ente\" zurückgezogen wurde...Wer zu erkennen gibt, dass er nicht will, von dem kann schliesslich nichts erwartet werden.


    Bedecken wirs mit dem Mäntelchen der Barmherzigkeit (Mark Twain) und hoffen, dass alle Beteiligten und Unbeteiligten wieder mehr zu dem Hobby und dem Austausch persönlicher Meinungen zu den Zeitläuften zurückkehren können...


    Grüße Ulrich
     [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]

  • Vorschlag: Nu is gut!


    Der Vorgang an sich ist empörend, egal wie der Vortrag auf die Seite gekommen ist, wenn Frenek dem nicht zugestimmt hatte. Wenn hier auch noch eine Hilfeleistung \"umgewidmet\" wurde, um so schlimmer.


    Mir als mehr oder weniger unwissend Aussenstehendem ist nicht klar, warum der Beitrag dort nicht umgehend als \"Ente\" zurückgezogen wurde...Wer zu erkennen gibt, dass er nicht will, von dem kann schliesslich nichts erwartet werden.


    Bedecken wirs mit dem Mäntelchen der Barmherzigkeit (Mark Twain) und hoffen, dass alle Beteiligten und Unbeteiligten wieder mehr zu dem Hobby und dem Austausch persönlicher Meinungen zu den Zeitläuften zurückkehren können...


    Grüße Ulrich
     [Blockierte Grafik: http://www.107slfreunde.de/images/smilies/icon_wink.gif]